Berufsbezeichnungen/Berufsregeln


Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957 (BGBl. I 907) (BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.




Die Vorgenannten Gesetztestexte finden Sie hier.

http://www.brak.de/





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