Franz NonnenmacherFranz Nonnenmacher

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht

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wurde 1947 in Friesoythe geboren. Nach dem Abitur am Albertus-Magnus-Gymnasium in Friesoythe studierte er Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens absolvierte er sein Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg und wurde nach dem zweiten Staatsexamen im Jahre 1976 als Rechtsanwalt bei Landgericht Oldenburg zugelassen.

Im Jahre 1980 trat Rechtsanwalt Nonnenmacher in die Kanzlei ein und wurde am 24.03.1980 auch zum Notar bestellt.

Rechtsanwalt und Notar Franz Nonnenmacher ist im gesamten Bereich des Vertragsrechts tätig mit den Schwerpunkten

- Gesellschaftsrecht

- Handelsrecht

- Immobilien- u. Maklerrecht


Darüber hinaus wird der gesamte Bereich des Zivilrechts von ihm bearbeitet, insbesondere mit den  Schwerpunkten

- Familienrecht

- privates Baurecht